Logobild

Die Arbeitsmedizin spielt bei Arbeitsplatzbegehungen und Arbeitsplatzanalysen eine zentrale Rolle – sowohl präventiv als auch beratend.

  • 1. Erkennung gesundheitlicher Gefährdungen

  • - Identifikation physikalischer, chemischer, biologischer und psychosozialer Belastungen
  • - Bewertung von Gefährdungen z. B. durch Lärm, Gefahrstoffe, Bildschirmarbeit, ergonomische Mängel
  • - Einschätzung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

  • 2. Ergonomische Bewertung

  • - Analyse von Körperhaltungen, Bewegungsabläufen, Arbeitsmitteln und -umgebung
  • - Empfehlungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung
  • - Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Hilfsmittel (z. B. höhenverstellbare Tische, spezielle Stühle)

  • 3. Beratung und Zusammenarbeit

  • - Beratung von Arbeitgebern, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsräten und Beschäftigten
  • - Mitwirkung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • - Vorschläge zur Gesundheitsförderung und Prävention

  • 4. Bewertung psychischer Belastungen

  • - Beurteilung arbeitsbedingter Stressfaktoren (z. B. Zeitdruck, monotone Tätigkeiten)
  • - Empfehlungen zur Prävention von psychischen Erkrankungen
  • - Unterstützung bei der Einführung gesundheitsförderlicher Arbeitsorganisation

  • 5. Beurteilung besonderer Personengruppen

  • - Einschätzung der Eignung bestimmter Arbeitsplätze für Schwangere, ältere Mitarbeiter oder Menschen mit Behinderungen
  • - Arbeitsplatzanpassung bei gesundheitlichen Einschränkungen (BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement)


  • 6. Dokumentation und Nachverfolgung

  • - Protokollierung der Begehungsergebnisse
  • - Formulierung konkreter Maßnahmenempfehlungen
  • - Beteiligung an der Maßnahmenverfolgung